Aktuelles

Jahreshauptversammlung 2026 am 26.03.26

Zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 26. März 2026, um 19:00 Uhr (Beginn: 19:20 Uhr) lädt der Vorstand des VfB Miermann’s Scheune, Scheideweg 38 in 46244 Kirchhellen, alle Mitglieder herzlich ein. Unter anderem wird im Rahmen der Versammlung auch über eine mögliche Beitragserhöhung abgestimmt. Wir bitten daher um eine zahlreiche Teilnahme der Mitglieder.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
  2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
  3. Ehrungen
  4. Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2025
  5. Geschäftsbericht des Vorstands /Vorstand Öffentlichkeitsarbeit
  6. Jahresberichte
    1. Abteilung Fußball Senioren 
    2. Abteilung Fußball Jugend 
    3. Abteilung Fußball Alte Herren 
    4. Abteilung Tischtennis 
    5. Schiedsrichter 

  7. Kassenbericht
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Wahlen
  11. Beschlussfassung über die Anpassung des Mitgliedsbeitrages ab dem 01.01.2027 gemäß dem Antrag des geschäftsführenden Vorstands
  12. Verschiedenes

Antrag des geschäftsführenden Vorstands auf Beitragsanpassung

Der geschäftsführende Vorstand beantragt hiermit auf der Mitgliederversammlung des VfB Kirchhellen am 26. März 2026 den Mitgliedern eine Beitragsanpassung zur Abstimmung vorzuschlagen.

Der Antrag umfasst eine Beitragsanpassung für aktive Mitglieder und die Einführung eines Familienbeitrages.

Ab dem 01. Januar 2027 soll der jährliche Mitgliedsbeitrag wie folgt angepasst werden:

-            Aktive der Jugendabteilung (Fußball)           150,00 Euro pro Jahr

-            Aktive der Seniorenabteilung (Fußball)       150,00 Euro pro Jahr

-            Aktive der Tischtennisabteilung                     150,00 Euro pro Jahr

 

Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder, Trainer und Betreuer bleibt unverändert bei 60,00 Euro jährlich.

 

Der Familienbeitrag greift bei Familien in einem Personenhaushalt, wobei die ersten zwei Familienmitglieder den vollen aktiven Beitrag zahlen und jedes weitere Familienmitglied 50% des aktiven Einzelbeitrages zahlt. Der Familienbeitrag gilt ab drei aktiven Mitgliedern einer Familie.

 

Als Familie gelten Personenhaushalte in mindestens zwei Generationen. (z. B. Eltern und Kinder)

Mit sportlichen Grüßen

 

Der Vorstand

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